Alle Leistungen der KH.P Brandschutzsachverständige aus Hamburg



Brandschutzplanung



 

Ob es nötig wird, ein Bauwerk brandschutztechnisch neu zu bewerten, weil sich im Laufe der Zeit Änderungen der baulichen Art oder der Nutzung ergeben haben, oder ob eine Brandschutzplanung für einen Neubau, einen Umbau oder eine Sanierung benötigt wird erstellen wir, als Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz, für Ihre Bauvorhaben ganzheitliche und schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte, für Nutzungsänderungen oder Neubauplanungen.



Brandschutz-technische Bau- und Objektüberwachung





Damit Fehler bzw. Mängel in der brandschutztechnischen Umsetzung von Bauvorhaben rechtzeitig erkannt und behoben werden, übernehmen wir die Überwachung von Bauausführungen auf prinzipielle Übereinstimmung zur genehmigten Brandschutzplanung.
Im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle werden Ortsbegehungen zur Überprüfung der Bauausführung und die Einsichtnahme in Verwendbarkeitsnachweise vorgenommen.
Durch die Überprüfung der brandschutztechnischen Maßnahmen können Mängel während der Bauphase rechtzeitig entdeckt, und in effizienter Weise erkannt werden, ob eine Fortschreibung des Brandschutzkonzepts bzw. eine Änderung der Genehmigung erforderlich wird.


Objektbewertung  



„Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für den Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“ (Oberverwaltungsgericht Münster, 11.12.1987)

Für den Eigentümer als auch für den Ankäufer von Bestandsimmobilen hat der Brandschutz einen hohen rechtlichen Stellenwert. Bestandsgebäude verfügen über brandschutztechnische Eigenschaften, die in der Regel meist unbekannt sind.

Durch systematische Ortsbegehungen werden von uns die Stärken und Schwächen des Gebäudes aufgedeckt. Zur Bestimmung des IST-Zustandes gehört die Begutachtung der Rettungswege, der Sicherheitseinrichtungen, der Bauteile mit Brandschutzeigenschaften, organisatorische Abläufe und der Wartungsunterlagen.

Im Rahmen eines SOLL-IST-Abgleichs zur bestehenden Genehmigungslage werden Abweichungen und Gefahrenzustände festgestellt und in einem brandschutztechnischen Gutachten dokumentiert und zusammengefasst.

Dieses brandschutztechnische Gutachten kann als Grundlage für die Erstellung einer Brandschutzplanung herangezogen werden.

Im Anschluss können die erforderlichen Maßnahmen durch eine weiterführende Kostenermittlungen vertieft werden. Mit diesem Mittel erlangt der Eigentümer Klarheit, ob und wenn ja, welche Risiken er in Bezug auf den Brandschutz eingeht, und ob die vorhandenen brandschutztechnischen Anlagen noch wirksam und betriebssicher sind.

Wir beraten Sie in der Bestandsbewertung / -analyse und erläutern Ihnen den aktuellen IST-Zustand Ihrer Immobilie. Wir unterstützen Sie bei der Beseitigung von festgestellten Schwachstellen.